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   OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - I-10 U 88/09   

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https://dejure.org/2009,3983
OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - I-10 U 88/09 (https://dejure.org/2009,3983)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.12.2009 - I-10 U 88/09 (https://dejure.org/2009,3983)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - I-10 U 88/09 (https://dejure.org/2009,3983)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kommt fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Gebäudeversicherung durch Verlassen einer Wohnung bei eingeschalteter Herdplatte; Darlegungs-und Beweislast im Regressprozess des Gebäudeversicherers

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grobe Fahrlässigkeit und Regress für vom Mieter verursachten Wohnungsbrand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 67; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 535 Abs. 1
    Kommt fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Gebäudeversicherung durch Verlassen einer Wohnung bei eingeschalteter Herdplatte; Darlegungs-und Beweislast im Regressprozess des Gebäudeversicherers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungen - Wohnungsbrand durch Schmalztopf des Mieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Topf auf dem Herd vergessen - nicht immer grob fahrlässig!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungsbrand durch auf Herd vergessenen Topf

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schmalztopf setzt Haus in Brand - Hausfrau vergaß, die Herdplatte auszuschalten: Grobe Fahrlässigkeit?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Regressansprüche der Versicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Herdplatte nicht ausgeschaltet - kein Regress

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieterin haftet nicht zwingend für Wohnungsbrand durch auf einem angeschalteten Herd vergessenen Topf - Mieterin haftet nicht für Schaden, wenn das Verhalten subjektiv betrachtet nicht grob fahrlässig war

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schwieriger Nachweis grober Fahrlässigkeit (IMR 2010, 1115)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 695
  • NZM 2010, 879
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 10 U 88/09
    Hierbei verkennt der Senat nicht, dass der Ausdruck "Augenblicksversagen" nur den Umstand beschreibt, dass der Handelnde für eine kurze Zeit die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dieser Umstand allein kein ausreichender Grund ist, den Schuldvorwurf der groben Fahrlässigkeit herabzustufen, wenn die objektiven Merkmale der groben Fahrlässigkeit gegeben sind (BGH, Urt. v. 8.7.1992, NJW 1992, 2418 = NZV 1992, 402 = VersR 1992, 1085 - IV ZR 223/91; OLG Köln, Urt. v. 25.10.1995, a.a.O.).

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 8.7.1992, a.a.O.; NJW 1977, 1965 = LM § 823 (Ea) BGB Nr. 61; ebenso z. B. OLG Zweibrücken, Urt. v. 28.4.1999, OLGR 1999, 481 = VersR 2001, 455 - 1 U 30/98; LG Düsseldorf, Urt. v. 3.9.2002, VersR 2003, 905) vom äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit geschlossen werden.

    Dass er an die erhöhte Gefahr oder an die gebotene Verhaltensalternative nicht gedacht hat oder - wie hier die Beklagte - glaubt, den Herd ausgeschaltet zu haben, ist typisch für Fälle der unbewussten Fahrlässigkeit und schließt für sich allein die Möglichkeit einer groben Fahrlässigkeit noch nicht aus (BGH, Urt. v. 8.7.1992, a.a.O.).

  • OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 42/95

    Unkontrolliertes Erhitzen von Fritierfett in einem Kochtopf als grobe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 10 U 88/09
    Das Erhitzen von Fett in einem Topf auf einem Küchenherd ist wegen der damit verbundenen hohen Brandgefahr ein Vorgang, der besondere Aufmerksamkeit verlangt und nur unter Einhaltung strenger Sorgfaltsanforderungen durchgeführt werden darf (OLG Karlsruhe, Urt. v. 7.2.2008, VersR 2008, 639 - 12 U 126/07; OLG Köln, Urt. v. 8.5.2001, VersR 2002, 311 - 9 U 147/00; OLG Zweibrücken, Urt. v. 28.4.1999, VersR 2001, 455 - 1 U 30/98; OLG Köln, Urt. v. 25.10.1995, VersR 1996, 1491 - 13 U 42/95; LG Köln, Urt. v. 27.10.2005, VersR 2006, 695 - 24 O 544/04).

    Hierbei verkennt der Senat nicht, dass der Ausdruck "Augenblicksversagen" nur den Umstand beschreibt, dass der Handelnde für eine kurze Zeit die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dieser Umstand allein kein ausreichender Grund ist, den Schuldvorwurf der groben Fahrlässigkeit herabzustufen, wenn die objektiven Merkmale der groben Fahrlässigkeit gegeben sind (BGH, Urt. v. 8.7.1992, NJW 1992, 2418 = NZV 1992, 402 = VersR 1992, 1085 - IV ZR 223/91; OLG Köln, Urt. v. 25.10.1995, a.a.O.).

  • BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 39/88

    Subjektive Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 10 U 88/09
    Indem die Beklagte die Küche verlassen hat, um ihrem Ehemann im Garten zu helfen, ohne sicherzustellen, dass der Vorgang des Schmalzschmelzens abgeschlossen und die vordere linke Herdplatte abgeschaltet war, hat sie einen objektiv schweren Verstoß gegen die von jedermann zu beachtende und jedermann einleuchtende Sorgfaltspflicht und hierdurch den objektiven Tatbestand der groben Fahrlässigkeit erfüllt (in diesem Sinn auch BGH, Urt. v. 5.4.1989, NJW-RR 1989, 1187 = VersR 1989, 840 - IV a ZR 39/88).

    In einem weiteren Fall hat der BGH (Urt. v. 5.4. 1989, NJW-RR 1989, 1187 = LM § 61 VVG Nr. 32 = VersR 1989, 840) besondere Umstände in der Person der Klägerin, die den Vorwurf eines auch subjektiv unentschuldbaren Verhaltens entfallen lassen konnten, darin gesehen, dass die Klägerin nach ihrem Vortrag an Hirnleistungsschwäche und Gefäßsklerose litt, die ihr Gedächtnis- und Konzentrationsvermögen beeinträchtigten.

  • VG Neustadt, 27.09.2011 - 5 K 221/11

    Lehrer muss für Feuerwehreinsatz nach Brand in der Schulküche aufkommen

    Dabei geht es im Ergebnis zu Lasten des Beklagten, wenn die Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit des Klägers sich nicht nachweisen lassen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I-10 U 88/09 -, juris).

    Das Erhitzen von Öl oder Fett in einem offenen Kochtopf auf einem Küchenherd ist wegen der damit verbundenen hohen Brandgefahr ein Vorgang, der höchste Aufmerksamkeit verlangt und nur unter Einhaltung strenger Sorgfaltsanforderungen durchgeführt werden darf (s. z.B. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 695 m.w.N.; OLG Köln, VersR 1996, 1491; ÖsterrOGH, ZfS 1994, 256; VG Wiesbaden, Urteil vom 01. Februar 2011 - 1 K 1391/09.WI -, juris).

    Der äußere Geschehensablauf und das Ausmaß eines objektiven Pflichtenverstoßes lassen aber Rückschlüsse auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit zu (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 695).

    Beiden Aufgaben, die nach der konkreten Situation jedermann als selbstverständlich hätten einleuchten müssen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 695 m.w.N.; OLG Köln, VersR 1996, 1491), insbesondere aber dem in Hauswirtschaftsunterricht erfahrenen Kläger als Sorgfaltspflicht zur Beseitigung einer selbst geschaffenen besonderen Gefahrensituation oblagen, ist er nicht nachgekommen.

    Dass der Kläger an die erhöhte Gefahr nicht gedacht oder - wie hier - geglaubt hat, alle Herdplatten ausgeschaltet zu haben, ist typisch für Fälle der unbewussten Fahrlässigkeit, schließt aber für sich allein die grobe Fahrlässigkeit nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 695; BGH, NJW 1992, 2418).

  • VG Wiesbaden, 01.02.2011 - 1 K 1391/09

    Feuerwehreinsatzkosten bei auf eingeschaltetem Herd zurückgelassenen Töpfen

    Da die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast trifft (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2009 - I-10 U 88/09 -, zitiert nach Juris), geht dies zulasten der Beklagten.

    Dieser Schluss ist dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn weitere, in der Person des Handelnden liegende Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2009 - I-10 U 88/09 -, zitiert nach Juris).

    Dass der Kläger an die erhöhte Gefahr nicht gedacht hat oder - wie hier - glaubt, beide Herdplatten ausgeschaltet zu haben, ist typisch für Fälle der unbewussten Fahrlässigkeit, schließt aber für sich allein die Möglichkeit der groben Fahrlässigkeit noch nicht aus (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2009 - I-10 U 88/09 -, zitiert nach Juris).

  • OLG Düsseldorf, 28.08.2012 - 21 U 74/10

    Verwertbarkeit eines im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen

    Die Verletzung der äußeren Sorgfalt indiziert entweder die der inneren Sorgfalt oder es spricht ein Anscheinsbeweis für die Verletzung der inneren Sorgfalt (BGH, Urteil vom 11.03.1986, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2009, NJW-RR 2010, 695; Repgen in Baumgarten/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, Band 1, 3. Aufl., § 276 BGB, Rdnr. 12).
  • OLG Naumburg, 11.11.2013 - 6 U 21/13

    Wohngebäudeversicherung: Regressanspruch des Versicherers wegen eines vom Mieter

    Ähnlich verhält es sich in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 10. Dezember 2009 (10. Zivilsenat - I-10 U 88/09, 10 U 88/09 - juris -), die ebenfalls von einer objektiv groben Sorgfaltspflichtverletzung ausging.
  • VG Gelsenkirchen, 13.05.2022 - 19 K 1505/19

    Feuerwehreinsatz, Brandschutz Nutzungsuntersagung Brandsicherheitswache

    vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2011 - VI ZR 196/10 -, VersR 2011, 916; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Dezember 2019 - I-10 U 88/09, 10 U 88/09 - NJW-RR 2010, 695.
  • VG Würzburg, 13.10.2016 - W 5 K 15.967

    Fahrlässigkeit durch Verlassen der Wohnung während eines Kochvorgangs

    So hat auch das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (U.v. 10.12.2009 - 10 U 88/09 - NJW-RR 2010, 695), dass die dortige Beklagte, dadurch dass sie die Küche verlassen hat, um ihrem Ehemann im Garten zu helfen, ohne sicherzustellen, dass der Vorgang des Schmalzschmelzens abgeschlossen und die vordere linke Herdplatte abgeschaltet war, einen objektiv schweren Verstoß gegen die von jedermann zu beachtende und jedermann einleuchtende Sorgfaltspflicht begangen und hierdurch den objektiven Tatbestand der groben Fahrlässigkeit erfüllt hat.
  • VG Würzburg, 13.10.2016 - W 5 K 15.966

    Kostentragungspflicht für Feuerwehreinsatz

    So hat auch das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (U.v. 10.12.2009 - 10 U 88/09 - NJW-RR 2010, 695), dass die dortige Beklagte, dadurch dass sie die Küche verlassen hat, um ihrem Ehemann im Garten zu helfen, ohne sicherzustellen, dass der Vorgang des Schmalzschmelzens abgeschlossen und die vordere linke Herdplatte abgeschaltet war, einen objektiv schweren Verstoß gegen die von jedermann zu beachtende und jedermann einleuchtende Sorgfaltspflicht begangen und hierdurch den objektiven Tatbestand der groben Fahrlässigkeit erfüllt hat.
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